Zum Vormerken: Wahltag mit Urnenwahl Kirchenvorstandswahl 2024 - mit einigen Neuerungen:
Die Kandidatinnen werden für 6 oder auch 3 Jahre gewählt.
Erstmals wird auch per Briefwahl gewählt werden können. Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum 10. März 2024 um 13 Uhr im Gemeindebriefkasten eingegangen sein. Wie gewohnt kann man seine Stimme aber auch am Wahltag nach dem Gottesdienst an der Wahlurne abgeben - aber ebenfalls nur bis 13 Uhr.
In St. Martin wird voraussichtlich erstmals ein Gesamtkirchenvorstand Linden-Limmer gewählt - die Gemeinde St. Martin bildet einen von vier Wahlbezirken. Die anderen Wahlbezirke bilden die ev.-luth. Kirchengemeinden in Linden-Nord (Bethlehemkirche), Linden-Süd (Erlöserkirche) und Limmer (St. Nikolaikirche). Die Gesamtkirchengemeinde Linden-Limmer wird voraussichtlich zum 1.1.2024 gebildet werden.
Im Anschluss an die Wahl folgt die öffentliche Auszählung der Stimmen und die Bekanntgabe des (vorläufigen) Wahlergebnisses.
In der neuen Gesamtkirchengemeinde Linden-Limmer beträgt die "vorläufige Zahl der zu Wählenden" zwölf (KVBG §3(3) ). In jedem der vier Wahlbezirke können 3 Personen in den Gesamtkirchenvorstand gewählt werden. Entsprechende Beschlüsse wurden in den vier Gemeinden von den bisherigen Kirchenvorständen bis zum Sommer 2023 gefasst. In der Kirchengemeinde St. Martin werden also nur 3 Personen gewählt werden können, die der Gemeinde St. Martin angehören müssen.
Die Kandidatinnen werden für 6 oder auch 3 Jahre gewählt.
Erstmals wird auch per Briefwahl gewählt werden können. Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum 10. März 2024 um 13 Uhr im Gemeindebriefkasten eingegangen sein. Wie gewohnt kann man seine Stimme aber auch am Wahltag nach dem Gottesdienst an der Wahlurne abgeben - aber ebenfalls nur bis 13 Uhr.
In St. Martin wird voraussichtlich erstmals ein Gesamtkirchenvorstand Linden-Limmer gewählt - die Gemeinde St. Martin bildet einen von vier Wahlbezirken. Die anderen Wahlbezirke bilden die ev.-luth. Kirchengemeinden in Linden-Nord (Bethlehemkirche), Linden-Süd (Erlöserkirche) und Limmer (St. Nikolaikirche). Die Gesamtkirchengemeinde Linden-Limmer wird voraussichtlich zum 1.1.2024 gebildet werden.
Im Anschluss an die Wahl folgt die öffentliche Auszählung der Stimmen und die Bekanntgabe des (vorläufigen) Wahlergebnisses.
In der neuen Gesamtkirchengemeinde Linden-Limmer beträgt die "vorläufige Zahl der zu Wählenden" zwölf (KVBG §3(3) ). In jedem der vier Wahlbezirke können 3 Personen in den Gesamtkirchenvorstand gewählt werden. Entsprechende Beschlüsse wurden in den vier Gemeinden von den bisherigen Kirchenvorständen bis zum Sommer 2023 gefasst. In der Kirchengemeinde St. Martin werden also nur 3 Personen gewählt werden können, die der Gemeinde St. Martin angehören müssen.
Informationen zu den Ausführenden
Stimmberechtigte Gemeindeglieder von St. Martin, Wahlvorstand