Ab dem Versand der Briefwahlunterlagen ist die Briefwahl bis zum 10.03.2024 möglich 2024 wird erstmals ein gemeinsamer Gesamtkirchenvorstand in den bisherigen Ortskirchengemeinden im Stadtbezirk Linden-Limmer gewählt. Die Briefwahlunterlagen sollten bis zum 10. Februar versandt worden sein - noch bis zum 10. März 2023 ist die Briefwahl möglich.
Die Kirchengemeinde erhält Wahlbriefe der Briefwähler/innen per Post oder durch persönliche Übergabe. Die bisherigen Ortskirchengemeinden (Linden-Nord, St. Martin, Erlöser, St. Nikolai Limmer) bilden dabei jeweils einen eigenen Wahlbezirk.
In der neuen Gesamtkirchengemeinde Linden-Limmer beträgt die "vorläufige Zahl der zu Wählenden" zwölf (KVBG §3(3) ). In jedem der vier Wahlbezirke können 3 Personen in den Gesamtkirchenvorstand gewählt werden. Entsprechende Beschlüsse wurden in den vier Gemeinden von den bisherigen Kirchenvorständen bis zum Sommer 2023 gefasst.
Die Kirchengemeinde erhält Wahlbriefe der Briefwähler/innen per Post oder durch persönliche Übergabe. Die bisherigen Ortskirchengemeinden (Linden-Nord, St. Martin, Erlöser, St. Nikolai Limmer) bilden dabei jeweils einen eigenen Wahlbezirk.
In der neuen Gesamtkirchengemeinde Linden-Limmer beträgt die "vorläufige Zahl der zu Wählenden" zwölf (KVBG §3(3) ). In jedem der vier Wahlbezirke können 3 Personen in den Gesamtkirchenvorstand gewählt werden. Entsprechende Beschlüsse wurden in den vier Gemeinden von den bisherigen Kirchenvorständen bis zum Sommer 2023 gefasst.
Informationen zu den Ausführenden
Die Wahlberechtigten der zum 01.01.2024 neu gebildeten "Ev.luth. Gesamtkirchengemeinde Linden-Limmer"